Modul 4 – Der Kunde im Mittelpunkt
Weiterbildung gemäß § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Preis:
79,00€ zzgl. MwSt.
94,01 € inkl. 19% MwSt.
Schulungsinhalte
– Gemeinsam durch den Arbeitstag
– Herausforderung Arbeitsfeld
– Was zählt, ist der Kunde
– Kleiner „Beziehungsratgeber“ – Tücken und Chancen von Kommunikation
– Tipps für gesunde Ernährung
– Gefährliche Du-Botschaften
– Wenn Kunden Dampf ablassen – Souveräner Umgang mit Beschwerden
– Vom Umgang mit Konflikten
– Schutz vor Arbeitsunfällen- Gefährdungen vermeiden
– Sicher unterwegs
Kenntnisbereiche gem. Anlage 1 BKrFQV:
3.1: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere Arbeitsunfälle
3.2: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.6: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
Zielgruppe
Alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkws über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) sowie D1, D1E, D oder DE (KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) für Beförderungen nutzen wollen
Hintergrund
LKW- und KOM-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu gewerblichen Zwecken einsetzen, müssen alle fünf Jahre eine Berufskraftfahrerqualifikation im Umfang von 35 Stunden absolvieren. Die Kraftfahrer-Weiterbildung dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein und soll besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Ziel der Berufskraftfahrer-Weiterbildungen ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen.
Den Umfang sowie die Inhalte der BKF-Weiterbildung legt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) fest. Sie sieht insgesamt 35 Stunden vor, wobei jede zusammenhängende Unterrichtseinheit mindestens sieben Stunden betragen muss.
Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Abschluss
Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG der ARS Academy
Hinweise
– Für Firmen besteht die Möglichkeit, gesonderte Termine oder auch Inhouse Seminare zu buchen.
– Optional sind die Module auch im Wochenkurs Montag bis Freitag oder einzeln Wochentags sowie auch an Samstagen buchbar.
Anmeldung
Hier können Sie sich für den Kurs online anmelden.